Ansicht umschalten
Avatar von ratwol22
  • ratwol22

mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.2022

Beamte sind schon findige Kerlchen ...

rudolph schrieb am 29.09.2023 13:36:

"dass das Blatt die "illegalen Migranten", also Einwanderer, die hier Asyl suchen, wozu sie immer noch ein Recht aber keinerlei legalen Einreisemöglichkeiten haben, "

Muss man das verstehen?

Gab es früher nicht einen Unterschied zwischen Asyl und Migration?
Gibt es schon ein Recht auf Migration?
Wie ist da die aktuelle Definition?

Migranten sind alle Menschen, die keine dt. Staatsbürgerschaft haben und die deutsche Grenze überschreiten.
Unter den Migranten finden sich Flüchtlinge, Asylsuchende und Einwanderer.
Da wir EU-Mitglied sind, gibt es noch eine weitere Unterscheidung zwischen EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger.

Der TP-Artikel ist also korrekt: Asylsuchende haben in Deutschland gemäß GG das Recht, Asyl zu beantragen. (Kriegs-)Flüchtlinge sind nicht verpflichtet, einen Asylantrag zu stellen und leiten ihr Recht aus der UN-Flüchtlingskonvention ab.
Die Art der Überschreitung der Grenze ist für Flüchtlinge nachrangig. Für Asylantragsteller wird genauer hingeschaut: evtl. kommen sie aus einem "sicheren Drittstaat".
Und: der illegale Grenzübertritt ist im allgemeinen die Nichtnutzung der Grenzübergänge mit Schlagbäumen, unabhängig davon, ob sie gehoben oder gesenkt sind.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (29.09.2023 17:24).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten