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  • Klaus N

mehr als 1000 Beiträge seit 28.09.2004

Re: Beamte sind schon findige Kerlchen ...

ratwol22 schrieb am 29.09.2023 16:49:

rudolph schrieb am 29.09.2023 13:36:

"dass das Blatt die "illegalen Migranten", also Einwanderer, die hier Asyl suchen, wozu sie immer noch ein Recht aber keinerlei legalen Einreisemöglichkeiten haben, "

Muss man das verstehen?

Gab es früher nicht einen Unterschied zwischen Asyl und Migration?
Gibt es schon ein Recht auf Migration?
Wie ist da die aktuelle Definition?

Migranten sind alle Menschen, die keine dt. Staatsbürgerschaft haben und die deutsche Grenze überschreiten.
Unter den Migranten finden sich Flüchtlinge, Asylsuchende und Einwanderer.
Da wir EU-Mitglied sind, gibt es noch eine weitere Unterscheidung zwischen EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger.

Der TP-Artikel ist also korrekt: Asylsuchende haben in Deutschland gemäß GG das Recht, Asyl zu beantragen. (Kriegs-)Flüchtlinge sind nicht verpflichtet, einen Asylantrag zu stellen und leiten ihr Recht aus der UN-Flüchtlingskonvention ab.
Die Art der Überschreitung der Grenze ist für Flüchtlinge nachrangig. Für Asylantragsteller wird genauer hingeschaut: evtl. kommen sie aus einem "sicheren Drittstaat".
Und: der illegale Grenzübertritt ist im allgemeinen die Nichtnutzung der Grenzübergänge mit Schlagbäumen, unabhängig davon, ob sie gehoben oder gesenkt sind.

Vielleicht wäre es insgesamt besser, die Möglichkeit zur Stellung von Asylanträgen in die deutschen Botschaften zu verlagern. Dann muss der Antragsteller nicht erst mühsam nach Deutschland reisen, und offensichtlich unbegründete Asylanträge schneller ablehnen und begründete Anträge schneller nach Deutschland bringen.

Auch dieses Verfahren hätte Vor- und Nachteile, aber rechtlich wäre es wohl möglich.

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