jc1 schrieb am 29.09.2023 22:15:
ratwol22 schrieb am 29.09.2023 16:49:
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Migranten sind alle Menschen, die keine dt. Staatsbürgerschaft haben und die deutsche Grenze überschreiten.
Unter den Migranten finden sich Flüchtlinge, Asylsuchende und Einwanderer.
Da wir EU-Mitglied sind, gibt es noch eine weitere Unterscheidung zwischen EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger.Der TP-Artikel ist also korrekt: Asylsuchende haben in Deutschland gemäß GG das Recht, Asyl zu beantragen. (Kriegs-)Flüchtlinge sind nicht verpflichtet, einen Asylantrag zu stellen und leiten ihr Recht aus der UN-Flüchtlingskonvention ab.
Die Art der Überschreitung der Grenze ist für Flüchtlinge nachrangig. Für Asylantragsteller wird genauer hingeschaut: evtl. kommen sie aus einem "sicheren Drittstaat".
Und: der illegale Grenzübertritt ist im allgemeinen die Nichtnutzung der Grenzübergänge mit Schlagbäumen, unabhängig davon, ob sie gehoben oder gesenkt sind....mußt Du mit Deinem Bemühen, die Findigkeit der Beamten nachzuvollziehen, schon noch werden. Unter denen, die keine dt. Staatsbürgerschaft haben und dennoch die deutsche Grenze (und zwar von außerhalb nach innerhalb) überschreiten, sind auch Touristen oder Frontaliers und nicht nur Deine Migranten. Du hast das wahrscheinlich anders gemeint, aber verkehrt ausgedrückt. Du hättest schreiben können: "Alle Migranten sind grenzüberschreitende ....einschließlich ... und außer...".
Der Begriff ist nur der latinisierte Ausdruck für Umherziehende.
Danke für Deine weiter reichenden Kenntnisse.
Ich lerne immer gern dazu.
Tatsächlich hatte ich Touristen nicht bedacht, wenn "Migranten" ein anderer Ausdruck für "Umherziehende" ist. (darüber habe ich mich nicht informiert)
Zu meinem Glück betrifft das nicht die akute Diskussion in Deutschland und der EU, da Touristen nach meiner Kenntnis Touristenvisa für einen Aufenthalt in Deutschland bekommen für einen Zeitraum von Höchstens 3 Monate.
Btw.: In Finnland scheint das ähnlich zu sein, da sich dort derzeit eine Schwester meiner Lebengefährtin aufhält - als Tourist für 3 Monate.
Und noch weitere Fragen stellen sich mir in diesem Augenblick: Welchen Visa-Status haben Händler und Unternehmensvertreter aus dem Nicht-EU-Ausland in Deutschland? Können oder sollen sie auch bei Migranten / Umherziehende eingeordnet werden? Diese Fragen werde ich mir mittels Suchmaschine dann selber beantworten.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (30.09.2023 00:14).