Das Grundgesetz (Art. 3 GG) und das Allgemeine Gleichbehandungsgesetz (§ 1 AGG) wollen Schutz gegen Verhaltensweisen zur Verfügung stellen, bei denen die Akteure eine subjektiv VORGESTELLTE "Rasse" des Betroffenen zum Anlass für Diskriminierung nehmen. Die Gesetze unterstellen dabei NICHT, es gäbe Menschenrassen tatsächlich. Auch in der Rechtsprechung der deutschen Gerichte wird heute nirgends behauptet, es gäbe Menschenrassen. Der Autor hat all das leider nicht verstanden und offenbar auch nicht versucht zu recherchieren. Der Artikel ist deshalb leider wertlos.
https://dejure.org/gesetze/GG/3.html
https://dejure.org/gesetze/AGG/1.html
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