tbszgr schrieb am 26.05.2024 09:27:
Der Artikel ist nicht wertlos sondern gefährlich, Artikel 3 Abs. 3 GG und §1 AGG sind abschließende Aufzählungen. Streichungen sind da nicht einfach Wortkosmetik ohne Auswirkungen.
Haben Sie den folgenden Absatz des Artikels gelesen und verstanden:
Brandenburg strich 2013 den Begriff aus der Landesverfassung, später folgten Sachsen-Anhalt und das Saarland, wo SPD und CDU gemeinsam den Änderungsantrag einbrachten. In die Verfassung des Freistaats Thüringen von 1993 wurde das Wort gar nicht erst aufgenommen. In Berlin versuchte man 2014 und in Hessen 2018 vergeblich, das Wort aus der Landesverfassung zu streichen, scheiterte aber daran, dass man sich nicht auf eine Formulierung einigen konnte.
Befriedigt es Sie, andere Menschen ohne eigene Sachkenntnis zu denunzieren? Darüber sollten Sie einmal nachdenken.