Ich kann einen Menschen unangenehm finden, ob er aus Castrop-Rauxel oder aus Delhi kommt. Aber ich verurteile ihn nicht, WEIL er aus Castrop-Rauxel oder aus Delhi kommt.
Unterschiede in der Hautfarbe, im Verhalten, in der Sprache usw. sind nicht wegzudiskutieren. Rassismus (auch Kulturrassismus) bedeutet, dass man diese Unterschiede als unüberwindbar ansieht. Deshalb leugnet der Rassebegriff den § 1 des Grundgesetzes.
Ein Beispiel: Man hätte alle chinesischen und türkischen Restaurants verbieten können, weil die angebotenen Speisen "rassefremd" seien.
Ich glaube, es wird klar, was gemeint ist.