Es gibt in der Tat Diskriminierung gegen Mitglieder einer ethnischen Gemeinschaft bzw. "gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit", was (noch) kein juristischer Begriff ist.
In dem Artikel geht es um Rassendiskriminierung. Wenn Sie das miteinander vermischen, kommen Sie zu abstrusen Ergebnissen.
"Zulassungsvoraussetzungen" (zum Beispiel die Staatsangehörigkeit) sind keine Diskriminierung oder möchten Sie von einem Klempner den Blinddarm entfernt bekommen?