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Avatar von nickless_guy
  • nickless_guy

368 Beiträge seit 14.08.2017

Re: Gefahr? Von der Lüge und der Manipulation.

Tene_sahe schrieb am 25.05.2024 11:47:

Es gibt in der Tat Diskriminierung gegen Mitglieder einer ethnischen Gemeinschaft bzw. "gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit", was (noch) kein juristischer Begriff ist.
In dem Artikel geht es um Rassendiskriminierung. Wenn Sie das miteinander vermischen, kommen Sie zu abstrusen Ergebnissen.
"Zulassungsvoraussetzungen" (zum Beispiel die Staatsangehörigkeit) sind keine Diskriminierung oder möchten Sie von einem Klempner den Blinddarm entfernt bekommen?

Zulassungsvoraussetzungen sind legale Diskriminierungen. Und solche, die gerechtfertigt sind. was du meinst sind herabsetzende Diskriminierung.
Geschützt werden muss vor willkürlicher Diskriminierung und vor nicht sachlich begründeter.
Die Wehrpflicht diskrimiert natürlich Männer, aber dafür gibt es eine sachliche Begründung.
Staatsbürgerrechte sind keine herabsetzende Diskriminierung, solange man davon ausgeht, dass eine Person diese eben bei einem anderen Staat genießt, wie schmal der Grad ist, kann man bei Staatenlosen sehen.
Nein, diese Dinge sind ziemlich komplex, und das "gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit" kein juristischer Begriff ist, ist gut so.
Denn formal fällt darunter auch ein "Scheiß (Fußballverein deiner Wahl)", oder ein "FCK AFD".
Gesetze gelten immer universell. Sowas sollte ncht zu breit gefasst werden. (Was, wenn die AfD irgendwo mal regiert, überlege, dass die jedes Gesetz dann auch auslegen können. Der Staat sollte niemals mehr Macht als unbedingt nötig haben, und niemals mehr als zwingend nötig eingreifen.)

Im Artikel geht es um eine Änderung des Grundgesetzes, nicht um reale Diskriminierung, es geht darum, ein Wort zu ändern.
Wüsstest du, worum es geht, wüsstest du, dass der Verweis auf die Ethnie eine der häufigsten genannten Alternativen ist, da dies angeblich das selbe bedeuten würde.
Der Punkt ist, das tut es nicht.
Jemand kann, so man von "Rassen" reden möchte, von unterschiedlicher "Rasse", aber selber Ethnie wie eine Person sein. Moses Pelham und Serdar Somuncu sind von unterschiedlicher "Rasse", in dem Sinne, wie dieser Begriff in der Regel genutzt wird, aber beides sind deutsche, damit von der selben Ethnie. Diskriminierung würde hier aufgrund der "Rasse" nicht der Ethnie stattfinden.

Es ist richtig, dass der Begriff Rasse keinen Sinn ergibt, aber wir wissen, was gemeint ist.
Er mag unscharf sein, sind Ost- und Westafrikaner eine "Rasse"? Sind Juden oder Italiene "weiß"? Ist wirklich jeder mit "einem Tropfen schwarzen Blutes" "schwarz", wie der KKK vorschlug und heute scheinbar von einigen in Amerika angenommen wird?
Keine Frage, alles Unsinn, aber jeder weiß, was gemeint ist, es ist egal, ob Frau Markel schwarz ist oder nicht, es ist egal ob es ein, zwei oder vier "Rassen" in Afrika gibt. Dieser Formulierung wird heute so gelesen, dass die Idee der Rasse als Kriterium verboten ist.
Ist "Rasse" das Kriterium, reden wir von einer herabsetzende, also verbotenen Diskriminierung.

Die Frage ist sehr einfach.
Streichen wir das Wort, was ändert sich dadurch, welcher Missstand, wird behoben?
Genau, keiner, denn inhaltlich darf der Artikel garnicht angetastet werden.
Also lass die Finger davon.

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