tbszgr schrieb am 25.05.2024 13:45:
Ach, die Beseitigung des im GG verankerten Schutzes vor rassebegründeter Diskriminierung ist auf europäischer Ebene beschlossen? Interessant.
Der Schutz vor Diskriminierung im Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes wird nicht beseitigt. Wie kommen Sie darauf? Wie können Sie etwas gegen besseres Wissen behaupten?
Das Grundgesetz enthält bereits sehr viele Diskriminierungsmerkmale und ist dadurch einigermaßen vorbildlich. Alle Merkmale -- mit Ausnahme der "Rasse" -- können jeden von uns treffen. Die zu dikriminierenden "Rassen" sind immer die Anderen. Das kann aber schnell umschlagen.