Tene_sahe schrieb am 25.05.2024 14:03:
tbszgr schrieb am 25.05.2024 13:45:
Ach, die Beseitigung des im GG verankerten Schutzes vor rassebegründeter Diskriminierung ist auf europäischer Ebene beschlossen? Interessant.
Der Schutz vor Diskriminierung im Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes wird nicht beseitigt. Wie kommen Sie darauf?
Artikel 3 (3) GG ist als abschließende Aufzählung verbotener Diskriminierungsgründe formuliert.
Alle Merkmale -- mit Ausnahme der "Rasse" -- können jeden von uns treffen. Die zu dikriminierenden "Rassen" sind immer die Anderen. Das kann aber schnell umschlagen.
Genau deshalb ist diese Wortkosmetik die Rasse zu streichen ganz besonders dämlich.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.05.2024 14:15).