Gelomo schrieb am 27.05.2024 10:10:
Wieviele Grundgesetzänderungen darf man fordern oder durchführen bevor man sich zu Recht als Verfassungsfeind bezeichnen lassen muss?
Brandenburg strich 2013 den Begriff aus der Landesverfassung, später folgten Sachsen-Anhalt und das Saarland, wo SPD und CDU gemeinsam den Änderungsantrag einbrachten. In die Verfassung des Freistaats Thüringen von 1993 wurde das Wort gar nicht erst aufgenommen. In Berlin versuchte man 2014 und in Hessen 2018 vergeblich, das Wort aus der Landesverfassung zu streichen, scheiterte aber daran, dass man sich nicht auf eine Formulierung einigen konnte.
Sind das Verfassungsfeinde?