Zarathustra:-) schrieb am 3. Oktober 2001 2:03:
> Setzem wir einmal voraus, daß es tatsächlich möglich ist, durch die
> Rasterfahndung sogenannte "Schläfer" ausfindig zu machen, was ich
> persönlich doch eher bezweifle. Was dann? Diese Leute haben sich
> bis
> jetzt nicht zu schulden kommen lassen. Wie will ein Rechtsstaat
> gegen
> solche Leute vorgehen?
Interessante Idee.
Da kann man noch einen Schritt weiter gehen.
Wenn ich öffentlich behaupte: "ich bin ein Schläfer" kann man mir dann
überhaupt irgend etwas antun? Ich habe ja nichts verbrochen.
Das einzige wäre 'Bildung einer terroristischen Vereinigung'. Doch bei
einer Einzelperson ist das doch nicht möglich?
Habe ich das was übersehen?
> Setzem wir einmal voraus, daß es tatsächlich möglich ist, durch die
> Rasterfahndung sogenannte "Schläfer" ausfindig zu machen, was ich
> persönlich doch eher bezweifle. Was dann? Diese Leute haben sich
> bis
> jetzt nicht zu schulden kommen lassen. Wie will ein Rechtsstaat
> gegen
> solche Leute vorgehen?
Interessante Idee.
Da kann man noch einen Schritt weiter gehen.
Wenn ich öffentlich behaupte: "ich bin ein Schläfer" kann man mir dann
überhaupt irgend etwas antun? Ich habe ja nichts verbrochen.
Das einzige wäre 'Bildung einer terroristischen Vereinigung'. Doch bei
einer Einzelperson ist das doch nicht möglich?
Habe ich das was übersehen?