Setzem wir einmal voraus, daß es tatsächlich möglich ist, durch die
Rasterfahndung sogenannte "Schläfer" ausfindig zu machen, was ich
persönlich doch eher bezweifle. Was dann? Diese Leute haben sich bis
jetzt nicht zu schulden kommen lassen. Wie will ein Rechtsstaat gegen
solche Leute vorgehen?
Rasterfahndung sogenannte "Schläfer" ausfindig zu machen, was ich
persönlich doch eher bezweifle. Was dann? Diese Leute haben sich bis
jetzt nicht zu schulden kommen lassen. Wie will ein Rechtsstaat gegen
solche Leute vorgehen?