werden oder wurden CDs nach einem bestimmten, zertifizierten Standard
gefertigt, Yelow Book genannt. Mit einem Abspielschutz versehene
Scheiben kann man eigentlich nicht mehr CD nennen, da sie nicht mehr
dem Standard entsprechen (TOC verändert). Also ist es eine bewusste
Irreführung wenn man einem unbedarftem Käufer eine verkrüppelte
"Musikscheibe" als CD verkauft. Im Prinzip ist das auch eine
Urheberrechtsverletzung. Wer ist für die Einhaltung zuständig? Und,
in der Hinsicht interessiert mich auch ob für die verkrüppelten
Scheiben auch Lizenzgebühren fällig werden (kann ja nicht)...
Fragen über Fragen
gefertigt, Yelow Book genannt. Mit einem Abspielschutz versehene
Scheiben kann man eigentlich nicht mehr CD nennen, da sie nicht mehr
dem Standard entsprechen (TOC verändert). Also ist es eine bewusste
Irreführung wenn man einem unbedarftem Käufer eine verkrüppelte
"Musikscheibe" als CD verkauft. Im Prinzip ist das auch eine
Urheberrechtsverletzung. Wer ist für die Einhaltung zuständig? Und,
in der Hinsicht interessiert mich auch ob für die verkrüppelten
Scheiben auch Lizenzgebühren fällig werden (kann ja nicht)...
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