palatine schrieb am 9. März 2004 15:24
> - Luther hat (soweit ich das richtig in Erinnerung habe) nie viel
> Geld mit der Übersetzung und seinen Schriften gemacht. Wenn er nichts
> dafür genommen hat - wäre es auch noch strafbar?
Nach aktuellem Recht schon. Oder schon die Prozesse gegen
Tauschbörsennutzer vergessen, die urheberrechtlich geschützte Werke
anbieten?
> - Luther hat (soweit ich das richtig in Erinnerung habe) nie viel
> Geld mit der Übersetzung und seinen Schriften gemacht. Wenn er nichts
> dafür genommen hat - wäre es auch noch strafbar?
Nach aktuellem Recht schon. Oder schon die Prozesse gegen
Tauschbörsennutzer vergessen, die urheberrechtlich geschützte Werke
anbieten?