Alias schrieb am 18.03.2021 12:15:
Haben Nüßlein - Löbel - Sauter eigentlich gegen geltende Gesetze verstoßen?
Darüber konnte ich zumindest bei Nüßlein - Löbel nichts finden.Wenn Nein, dann waren es also legale Geschäfte.
Alles andere ist Moral und Ethik.
Wenn Sie daraus, dass es noch keine abschließenden Gerichtsentscheidungen in den Verfahren gibt, ableiten, dass es sich um legale Geschäfte handelt, greifen sie der Entscheidung also vor. Und da wir schon bei Moral und Ethik sind: Das ist nicht viel besser als eine Vorverurteilung, nur eben umgekehrt.
Es geht übrigens bekanntermaßen um die Vorwürfe der Bestechlichkeit und der Bestechung. Ganz unabhängig davon, wie man so was selber moralisch oder ethisch einordnet, ist das strafbar.