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  • Kreuzburg

33 Beiträge seit 21.05.2023

Rechtfertigender Notstand

Das ist sehr wohl das Problem, denn die freie Fahrt der ach so unschuldigen Autoverkehrseilnehmer ist kein höheres Gut als die Erreichung der Klimaziele.
Daher könnte man entscheiden, dass keine Rechtswidrigkeit vorliegt, daher auch keine kriminelle Vereinigung.

https://verfassungsblog.de/klimaschutz-als-rechtfertigender-notstand/

§ 34 Stgb:
„Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“

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