Lavestan schrieb am 06.02.2022 11:16:
für Vergewaltigung, das ist Gewalt! in der Ehe verteidigt, straffrei ausgehen lassen will.
Es stimmt ja nicht, keiner hat gefordert, daß die eheliche Vergewaltigung straffrei sein sollte. Denn bei der alten Fassung des Gesetzes greifen bzw. griffen eben noch andere Paragraphen, die die Tat nicht straffrei ausgehen lassen.
Wir wissen gar nicht, was die Motivation der Abgeordneten gewesen war, gegen das Gesetz zu stimmen. Vielleicht fanden sie die Fassung nicht ausgereift genug (soweit ich gelesen habe, war wohl noch ein Strafantragswiderruf oder ähnliches in der Diskussion), oder sie fanden die Behandlung des Straftabestandes über die anderen Paragraphen ausreichend. Das sind durchaus vertretbare Gründe - man muss sich der Meinung ja nicht anschliessen -, die alles andere als "eheliche Vergewaltigung sollte straffrei sein" bedeuten.
Ja, vielleicht war die Motivation, gegen das Gesetz zu stimmen, auch die, daß diese Vergewaltigung straffrei sein sollte. Dann muss man aber Äußerungen dieser Art nachweisen und nicht einfach so eine Unterstellung konstruieren.