Luc Mareau schrieb am 06.02.2022 13:09:
Es stimmt ja nicht, keiner hat gefordert, daß die eheliche Vergewaltigung straffrei sein sollte. Denn bei der alten Fassung des Gesetzes greifen bzw. griffen eben noch andere Paragraphen, die die Tat nicht straffrei ausgehen lassen.
...Wir wissen gar nicht, was die Motivation der Abgeordneten gewesen war, gegen das Gesetz zu stimmen.
... oder sie fanden die Behandlung des Straftabestandes über die anderen Paragraphen ausreichend. Das sind durchaus vertretbare Gründe - man muss sich der Meinung ja nicht anschliessen -, die alles andere als "eheliche Vergewaltigung sollte straffrei sein" bedeuten.
Die CxU fand (laut den Aussagen von zB Merz et al damals), daß das bestehende Strafrecht ausreichend war um solche Fälle mit zu erschlagen und der eigene Straftatbestand sinnlose Symbolpolitik wäre.