Genau, beim „kleinen Mann auf der Straße“ würde schon ein Satz der Hetze, die sogar wahrheitswidrig begründet ist, reichen, seinen Kommentar sperren zu lassen.
Dabei wäre ein solcher Satz nicht einmal ein Artikel, sondern lediglich eine Meinungsäußerung, die nach dem Grundgesetz geschützt wäre. Und für deren Äußerungsmöglichkeit die Bundespolitiker und Bundespolizei eintreten und sie durchsetzen müsste,