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Avatar von H.S.Kirschner
  • H.S.Kirschner

64 Beiträge seit 04.03.2022

Re: Nichts genaues weiß man nicht.

Ammerländer schrieb am 24.08.2022 14:06:

Wir wissen nicht;
- wie die Lieferverträge mit der Gasprom aussehen
- wie die Verträge von Siemens Energy mit der Gazprom aussehen
- wie der Zustand der Verdichterstation ist
- ob und welcher Druck von welcher Regierung auf die deutsche Regierung ausgeübt wird
- wie lange das Gas reichen wird
- welchen Einfluss ein eventueller Gasmangel auf die Wirtschaft und Beschäftigung hat (Berater bieten von kaum bis katastrophal alles an)

Eigentlich richtig, aber wer sich in die Thematik ein bisschen eingräbt (diese Details werden von unserer Politik und unseren Medien weitgehend ausgeblendet, um einen anderen Narrativ zu bedienen), weiß, dass in Nord Stream 1 ausschließlich britische Turbinen verbaut sind. Dabei dürften jedoch die wenigsten wissen, dass für Wartung, Überholung und Instandsetzung der NS1-Turbinen konkret nicht die "Siemens Energy Group", sondern deren britische (!) Tochter "Industrial Turbine Company (UK) Limited" der Vertragspartner ist. Die Wartung der Turbinen selbst wird auch praktisch von der britischen Siemenstochter an einem ihrer Standorte in Kanada durchgeführt. Bespielsweise muss die Turbine vertragsgemäß von dort aus direkt nach Russland (und nicht über Dritte an Dritte!) geliefert werden. Die kanadischen Behörden haben dabei der "Siemens Energy Canada Limited", die überhaupt nicht Vertragspartei ist, Dokumente für die Ausfuhr der Turbine an Deutschland ausgestellt, die in keinem Zusammenhang mit dem laufenden Vertrag stehen. Gazprom hat in mehreren Erklärungen all die entstehenden Probleme konkret benannt, dabei auf die entstehenden Rechtskonflikte hingewiesen und um entsprechende Erklärungen gebeten, um für die Turbinen von NS1 Rechtssicherheit zu haben. Da wurden u.a. Sanktionsbestimmungen der EU (EU-Verordnung Nr. 833/2014 in geänderter Fassung) sowie daneben die britischen und kanadischen Sanktionsbestimmungen konkret mit den betreffenden Textzitaten genannt, als auch die vertraglichen Pflichten jeder Vertragspartei dargelegt. Die Sanktionen der genannte drei beteiligten Parteien (EU, UK, CAN) greifen nebeneinander und betreffen alle die Gasturbine(n) von NS1, was nicht nur der Annahme der Gasturbine durch Russland/ Gazprom, sondern auch der Wartung der übrigen Turbinen entgehen steht. Davon erfährt man in unserer Berichterstattung kaum etwas (wenn dann verkürzt ohne Details), denn diese kompletten Fakten könnten ein ganz anderes Bild von alledem entstehen lassen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.08.2022 14:30).

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