Der obsiegende Anwalt notiert:
... hat das Landgericht Stuttgart unter Bestätigung der Rechtsprechung des Landgerichts Berlin entschieden, dass sogenannte Gegenstands- bzw. Reproduktionsfotografien urheberrechtlichen Schutz beanspruchen ...
sowie
... der originalgetreuen fotografischen Reproduktion etwa eines Gemäldes ein ungemein höherer Aufwand verbunden sei als mit der Anfertigung gewöhnlicher Fotografien ...
Die angestrebte Originaltreue ist keine schöpferische, sondern eine handwerkliche Leistung. Der Arbeitsaufwand ist nicht Kriterium.
Das Urteil ist voll daneben.
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