grftjx schrieb am 13.07.2022 14:48:
Allerdings sollten sie sich in ruhigen Momenten vielleicht schon mal darauf einstellen, dass sie es in absehbarer Zukunft sein könnten, die vor Gericht stehen, wo sie sich dafür rechtfertigen müssen, dass sie in Kenntnis einer Notlage keine Gegenmaßnahmen eingeleitet haben. Und ihr Vorgehen gegen Aktivisten, die sich dafür einsetzen, die Notlage ins allgemeine Bewusstsein zu bringen, könnte sich da durchaus auf das Strafmaß auswirken.
Ich würde sie nicht einknasten, ich würde ihnen helfen. Einfach einen Trudelbecher mit Schnellbeton bestellen und auskippen.