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  • Erz815

63 Beiträge seit 25.04.2016

Rechtslage

. Durch das Mutlangen- Urteil haben Demonstranten diktatorische Sondervollmachten über die Straße bekommen. Deshalb ist es auch so schwierig die Staatsanwaltschaft zum Anklagen zu bringen. Das Recht auf Demonstration hat absoluten Vorrang.
Die Kategorie Straße wurde neu definiert, sie ist jetzt zu allererst Lebensraum für Demonstranten geworden, mit Abstand danach auch noch für Verkehr nutzbar.
Bei Mutlangen war die Demonstration kurz und einmalig. Hier aber soll generastabsmässig ein Grossangriff auf das Logistik- System gefahren werden. Man hat viel mehr Personal und über viel längere Zeit.
DAS hatte damals das Bundesverfassungsgericht nicht berücksichtigt. Da verurteilte Klebe- Blockierer ins Rechtsmittel gehen, wird in ein paar Jahren das Thema dort in jedem Fall landen. Oder blockierte Fahrzeuglenker treten als Nebenkläger auf und klagen wegen Unterdrückung des Rechts auf Freizügigkeit.

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