bismi schrieb am 09.08.2024 21:16:
Ein freiwilliges Tauschverhältnis läuft immer zu beiderseitigem Vorteil ab, sonst würde es nicht stattfinden. Da gibt es keine "Ausbeutung". Beide Tauschpartner brauchen sich gegenseitig.
Zu diesen Tauschverhältnissen gehören die Verhältnisse
- Anbieter - Kunde,
- Unternehmer - Angestellter
- Gläubiger - Schuldner,
- Aktionär - Unternehmer.Das Verhältnis Bürger/Untertan - Staat ist ab einem bestimmten Punkt kein freiwilliges Verhältnis mehr. Der Bürger kann sich nicht gegen steigende Steuern wehren. Ein Wechsel zu einem anderen Staat ist ein gewaltiger Schritt. Dieses Verhältnis ist wirklich Ausbeutung.
Eine sehr einfache Sicht auf die Welt und die Verhältnisse.
Du behauptest einfach es sei entweder
ein Tauschverhältnis und freiwillig
oder
Ausbeutung und unfreiwillig
Mindestens bei Unternehmer - Angestellter fallen mir auf Anhieb mehrere Beispiele ein, wo das schnell Ausbeutung, weil unfreiwillig werden kann. Und zwar in beide Richtungen.
Beispiele:
Amazon Subunternehmer - Paketbote
und
Tech Unternehmen - hochentwickelter Spezialist
Jeder will halt gute Straßen und Brücken, kaum einer möchte dafür Steuern zahlen.