Ansicht umschalten
Avatar von Solid
  • Solid

mehr als 1000 Beiträge seit 27.07.2001

Ausreiseverbote

So wie auch die ungenehmigte Ausreise aus der DDR eine Straftat war.

Korrekt.
Auch in angeblich demokratischen Staaten gibt es ja Ausreiseverbote, z.B. für Koranstudenten mit dem Ziel Rakka.

Der wesentliche Punkt ist der:
Wenn man einen Anspruch auf Einreise nur aus Gesetzen ableiten will, dann kommt man in argumentative Not, wenn man nur bestimmte genehme Gesetze beachten will, aber andere Gesetze für "umgehbar" erklärt.
Wenn man also auf der buchstabengetreuen Einhaltung von Gesetzen zum Schutz vor Abschiebung beharrt, dann kann die Gegenseite leicht auf der ebenso buchstabengetreuen Anwendung der Gesetze auf die illegale Einreise beharren.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten