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  • dasSchafLebt

mehr als 1000 Beiträge seit 29.01.2015

Die Rattenfänger und ihre billigen Lügen

Da Du schon mehrfach Deine Unwissenheit unter Beweis gestellt hast, hoffe ich mal, dass Du wenigstens im Matheunterricht der 2.Klasse aufgepasst hast.

140,00 Euro Taschengeld §3 Abs.1 AsylbLG
212,00 Euro Verpflegungskosten §3 Abs.2 AsylbLG

Summe: 362 Euro

Ob es wohl Zufall ist, dass du die im Gesetz "Grundleistungen" genannten Sätze hier "Verpflegungskosten" nennst? Ich sage mal nein, denn dem einfachen dummrechten Stammtisch-Proll fällt das gar nicht auf und damit hast du mit deiner zusammengelogenen Argumentation schon gewonnen.

Dein Problem ist nur, dass jeder, der nicht einfach nur rassistisch hetzt, sondern die Tatsachen kennt, durchaus weiß, dass in dieser Grundversorgung z.B. Wohnraum und Wärme mit drin sind. Und da haben wir dann auch schon die dreiste Lüge:

Miete und Wohnungsgrößen analog zu HartzIV-Empfängern

Regelsatz HartzIV seit 1.7. 399 Euro.

Differenz 37 Euro.

Du weißt natürlich, dass man mit HartzIV ZUSÄTZLICH zu dem hier genannten Geld noch Wohnraum gestellt bekommt und wer keine Einrichtung hat, bekommt diese ebenfalls vom Amt, inklusive Fernseher und Kühlschrank.

In Bayern muss der Asylempfänger zwangsweise ins Lager, weil das angeblich billiger ist. In anderen Bundesländern hingegen werden die Leute dann eben im Großfamilienformat zusammengepfercht. Ob da ein Fernseher in der Wohnung ist und in welchem Zustand die Einrichtung ist, interessiert keine Sau, wie inzwischen zahlreiche Skandale belegt haben, wo sich deine ach so edlen Deutschen an Asylsuchenden, bzw. an den Steuerzahlern bereichert haben.

Von diesen 37 Euro begleicht ein HartzIV-Empfänger Versicherungen, Bewerbungskosten, ÖPNV, Bankgebühren, Strom, Rücklagen für Neuanschaffungen und Zuzahlungen für medizinische Leistungen, sowie Zahnersatz.

- Bewerbungskosten bekommt man zurück. Das weiß ich aus erster Hand.

- Bankgebühren müssen nicht sein, weil es Banken gibt, die gesetzlich verpflichtet ein Gratiskonto anbieten.

- Neuanschaffungen müssen selbst finanziert werden, aber wie gesagt, werden Erstanschaffungen bezahlt.

Und last but not least: der Bezieher von HartzIV geht einfach zum Arzt, wenn er krank ist. Als Asylsuchender kannst du das vergessen. Entweder kommt hin und wieder ein Amtsarzt vorbei und checkt in einer Stunde 100 Leute oder er kommt eben nicht.

Noch Fragen?

Ja. Ich frage mich, ob du tatsächlich so unfassbar dumm bist oder ob es ein ebenso unfassbarer Ausländerhass ist, der dich dazu bringt, solche Lügen zu verbreiten.

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