ronfein schrieb am 17.08.2015 22:28:
demon driver schrieb am 17.08.2015 22:10:
Die Argumentation eines Menschenrechts auf Taschengeld statt Sachleistungen muss sich am schlechtesten menschenwürdigen Dasein
Ach! Warum muss es das?
Wenn es eine valide Argumentation sein soll, dann sollte es schon konsistent sein. Was daran ist Dir nicht verständlich?
Was ist daran "konsistent", nach dem "schlechtesten" zu suchen? Warum sollten Asylbewerber schlechter gestellt sein als bereits sehr schlecht gestellte, naheliegende Vergleichsgruppen, nur weil es welche gäbe, die noch schlechter gestellt wären? Weil du Fremden nicht das Schwarze unter den Fingernägeln gönnst?
zeigen, dass nach deutschem Recht ein Taschengeld von 33,40 Euro/Monat nicht gegen die Menschenwürde verstößt
Du willst wirklich Menschenrechtsmaßstäbe für den Freiheitsentzug nach rechtsstaatlicher Verurteilung auf die Lebenswirklichkeit von freien, unschuldigen Flüchtlingen anwenden?
Nein. Ein verurteilter Straftäter hat ebenfalls einen Anspruch auf Menschenrechte und -würde.
Wie "nein"? Warum tust du es dann und lieferst nach dem "nein" auch noch einen (sinnlosen, aber egal) Begründungsversuch?
Genießt ein verurteilter, im Freiheitsentzug befindlicher Straftäter noch die vollen Grund- und Menschenrechte oder nicht? Und wenn nicht, warum nicht? Vielleicht weil er des Begehens von Straftaten für schuldig befunden wurde und der Rechtsstaat deswegen bestimmte Rechte außer Kraft gesetzt hat? Und diese Maßstäbe willst du an Geflüchtete anlegen? Auf welcher Basis, mit welchem Recht?
[...]
Und warum wendest du, wenn du den Knastmaßstab auf Flüchtlinge anwendest, den nicht beispielsweise auch auf Arbeitslose an?
Auf anerkannte Flüchtlinge wende ich den "Knastmaßstab" gar nicht an.
Aha! Aber auf Asylbewerber, die noch keine Anerkennung haben! Auf welcher Grundlage? Mit welchem Recht?