AW62 schrieb am 17.08.2015 18:40:
Flüchtlinge und Asylbewerber fallen nicht unter das Einwanderungsgesetz, sondern unter die Flüchtlingskonvention.
Es gibt in Deutschland noch kein Einwanderungsgesetz
> http://www.sueddeutsche.de/politik/zuwanderungsgipfel-in-berlin-der-grosse-streit-ums-einwanderungsgesetz-1.2434224
"14. April 2015, 15:27 Uhr"
"Innenminister de Maizière bleibt dabei: Deutschland braucht kein Einwanderungsgesetz."
Aber aufgrund der Migranten entsteht ja eine Einwanderung zB durch Duldung.
Übrigens bedeutet die Flüchtlingskonvention keinesfalls ein gesetzlichen Zwang zur Integration. Man kann die Leute auch in eine Lager bringen und dort versorgen ZB an der EU Außengrenze und selbstverständlich könnten die Migranten auch gehen, nach hause gehen.