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  • dasSchafLebt

mehr als 1000 Beiträge seit 29.01.2015

Nachtrag zu deiner Unfähigkeit zu lesen

Was natürlich totaler Humbug ist. Wohnraum und Wärme sind in den Ansprüchen nach §3 AsylbLG gar nicht mit drin. Wird im § ausdrücklich erwähnt.

Aus dem Gesetz zitiert:

(1) Der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts wird bei einer Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen im Sinne von § 44 des Asylverfahrensgesetzes durch Sachleistungen gedeckt.

Absatz 1 befasst sich mit der Unterbringung in Lagern. Hier bekommen die Menschen also ein Bett in der Halle oder im Zelt, Essenspakete und maximal 140€

Frage: Ist das mehr als HartzIV?

Weiter:

(2) Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 des Asylverfahrensgesetzes sind vorbehaltlich des Satzes 4 vorrangig Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs nach Absatz 1 Satz 1 zu gewähren. Der notwendige Bedarf beträgt monatlich für

1. alleinstehende Leistungsberechtigte 212 Euro, Aus Absatz 2 über die Unterbringung außerhalb von Lagern

Heißt also, wenn die Leute nicht im Lager wohnen, gibt es insgesamt 212€, vorrangig in Geld und das muss laut Satz 1 AUCH FÜR WOHNUNG UND HEIZUNG REICHEN!

Wieder die Frage: In welcher Welt ist das mehr als HartzIV?

Fazit: Entweder hast du einen massiven geistigen Nachteil in Sachen lesen. In diesem Fall entschuldige bitte meinen harten Umgang mit dir. Oder aber du lügst absichtlich und offenbar mit dem Ziel, Asylsuchende als besonders bevorzugte darzustellen.

Jetzt darfst du mich wieder einen Nazi nennen dafür, dass ich dir deinen Ausländerhass nachweise.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.08.2015 09:44).

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