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  • Solid

mehr als 1000 Beiträge seit 27.07.2001

Re: Ablenkungsmanöver

Als "abgeschoben" zählt nämlich nur der, welcher nicht freiwillig und fristgerecht in den Bus oder Zug steigt. Nicht der, welcher angeblich "hier bleiben" würde.

Nur zur Erinnerung: Du hattest unterstellt, dass die freiwillig "in den Bus oder Zug" steigt, wären unberücksichtigt geblieben.
Das ist nicht der Fall und das wurde nachgewiesen.

Die Zahlen stammen vom BAMF, welches zum einen für die Abschiebung zuständig ist und diese sicherlich zählt. Und zum anderen für die Gewährung von Leistungen. Wenn also ein nicht abgeschobener Registrierter plötzlich keine Leistungen mehr einfordert, dann hofft man, dass er ausgereist und nicht in den Untergrund gegangen ist. Und man zählt ihn als "freiwillig ausgereist".

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