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  • laestern

mehr als 1000 Beiträge seit 17.01.2004

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html

demon driver schrieb am 17.08.2015 19:36:

laestern schrieb am 17.08.2015 19:19:

demon driver schrieb am 17.08.2015 19:09:

...Es wäre wünschenswert, dass Volksverhetzung in Foren, die letztlich dazu beiträgt, dass die Pogromstimmung gegen Hilfesuchende vor Ort zunimmt, von der Strafverfolgung öfter und verbreiteter so ernst genommen

Also du bist dafür das Leute welche die Wikipedia zitieren oder das statistische Bundesamt der BRD in den Knast kommen

Nein. Wie kommst du darauf?

> http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html

"(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

Laut deiner Interpretation reicht dazu der TO ja vollkommen aus, und der hat die Wikipedia und das statistische Bundesamt der BRD zitiert.

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