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  • Solid

mehr als 1000 Beiträge seit 27.07.2001

Re: Ausreiseverbote

Nur weil jemand hier eingereist, und zB mit dem Bus irgendwo bei Kiefersfelden angekommen ist, hat er sich damit *NOCH LANGE NICHT* strafbar gemacht.

Doch, hat er und zwar laut §95 AufenthG dann, wenn er keine Einreiserlaubnis oder Aufenthaltstitel vorweisen kann, was bei "Reisenden" der Regelfall ist.

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