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  • Frank_Drebbin

mehr als 1000 Beiträge seit 03.06.2005

Hellseher und Rechtsvereinfacher

NorFie schrieb am 18.08.2015 07:40:

Volksverhetzung unter der falschen Flagge der Menschlichkeit wird auch durch die Menschen betrieben, die jeden der hier in D einen Asylantrag stellt als Flüchtling bezeichnet, auch wenn er nur ein krimineller, illegaler Einwanderer ist.

An dem Satz ist so ziemlich Alles krude:
Erstens ist der Begriff "Volksverhetzung" klar definiert, ein kleiner Blick in die Wikipedia hilft. Die von Ihnen hier genannte Definition ist böswillig falsch.

Zweitens gibt es den Begriff "illegaler Einwanderer" im Asylverfahren gar nicht:
1. Der Ausländer kommt und stellt einen Asylantrag. Vollkommen legal nach unseren Gesetzen.
2. Das Asylverfahren prüft, ob seine Asylgründe wahr und stichhaltig sind. Solange wird er in einer Unterkunft untergebracht. Alles ganz rechtmäßig.
3. Wenn er Asyl bekommt, ist er legal da. Wird das Asyl abgelehnt, so kann ihn die Behörde im Land dulden, oder sie kann ihn ausweisen. Vollkommen rechtmässiger Vorgang.

Leider haben die Behörden aber im Gegensatz zu Ihnen keine hellseherischen Fähigkeiten, um einem Asylbewerber gleich anzusehen, ob sein Antrag gerechtfertigt ist.
Die Gesetze lauten nämlich nicht:
schwarz => Asylbetrüger
Balkan => Asylbetrüger
Arabien => Asylbetrüger
Afrika => Asylbetrüger
So einfach ists nur in Fremdenfeinds kleiner, brauner Welt.

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