Solid schrieb am 18.08.2015 17:21:
Auch wenn du ein Recht auf Wohnen hast, kannst du doch nicht einfach so in die Wohnung eines Fremden hineinspazieren.
Das Konstrukt wurde ja bewusst so gestaltet, dass das Asylrecht abgeschafft wurde, ohne das Grundgesetz anzutasten.
Na, da wäre ich ja gespannt, was z.B. das Verfassungsgericht auf dergleichen "kalte Grundrechtsabschaffung durch die Hintertür des Verwaltungsrechts" reagieren würde.
Meines Wissens wurde noch gegen keinen Asylbewerber ein Verfahren eröffnet, weil er eingereist ist
Nicht Alles, was sich ein strammer Asylgegner zusammenreimt, ist Rechtslage.
Und zu Ihrer Wohnungsanalogie:
Und nicht Alles, was hinkt, ist ein Verleich.