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  • drei-und-zwanzig

mehr als 1000 Beiträge seit 23.03.2013

Re: gute Frage ...

acidmaniac schrieb am 18.08.2015 21:40:
Muss ich dir darauf noch antworten?
Anscheinend ja...
Offensichtlich hast du es mit der Logik nicht allzu sehr.

ich möchte Dich nicht ärgern,
Dir aber mitteilen, dass Du Dir ein "Eigentor" geschossen hast.

Wenn etwas mehr kostet, um eine gleiche Leistung für einen Bedürftigen herzustellen ist das keine Ungleichbehandlung, dann ist es halt so.

Da die Unterbringung der Flüchtlinge häufig qualitativ schlechter ausfällt
(Massenunterkünfte), sollten sie auch billiger sein, theoretisch müsste
dadurch die Kosten für eine Gleichstellung eines Flüchtlings mit einem
Sozialhilfeempfänger niedriger ausfallen - fallen sie aber nicht.

Die Verwaltungskosten für einen staatsbürgerlichen Hilfeempfänger
betragen inoffiziell ca. 500€ (offiziell: ca. 1000€) pro Person, pro Jahr*,
dabei berücksichtige ich die gefälschten Arbeitslosenzahlen,
mit dieser Bilanzfälschung kann der Staat "schwarze Kassen" füllen ...

Verwaltungskosten für Arbeistagentur/Arge/Solzialamt
pro einen Hilfeempfänger, pro Monat liegen zwischen
ca. 42 bis ca. 84 €* (wenn ich das mal selbst überschlage,
was ich tue, weil die Zahlen der Sozial-/Arbeitslosengeld-/-hilfeempfänger
vom Staat gefälscht werden, nicht nur um politische Erfolge vorzutäuschen,
diese Bilanzfälschung ist auch eine Möglichkeit Gelder in "dunklen
Kanälen" verschwinden zu lassen ...)
das ist natürlich ein statistischer Wert
für manche Hilfeempfänger wird nur einmal im Vierteljahr
oder Halbjahr ein Verwaltungsakt fällig.

Damit kommt man selbst bei Berücksichtigung der unterschiedlichen
Mietkosten und der Kosten für die Verwaltung m.E. pro eingebürgerten
Hilfeempfänger auf deutlich unter 1000 € (ausser in München z.B.,
falls dort Hilfeempfänger in Villenvierteln untergebracht werden)

ich habe tatsächlich auch einen "Schnellschuss" hingelegt
und 2 Fehler gemacht:

- in dem Moment des Postens vergessen,
dass die Kosten der Unterkunft
aufgrund lokaler Unterschiede differieren.

- die Kosten der Verwaltung durch Bund/Länder/Kommunen
ausser Acht gelassen

Was aber nicht so wichtig ist ...
weil meine Einschätzung so falsch nicht war,
dass für Flüchtlinge mehr Geld aufgewendet wird,
auch wenn ich die unterschiedlichen Miet- +
die Verwaltungskosten und nicht im Blick hatte.

Der Staat zahlt ca. 50-90€ pro Hilfeempfänger, pro Monat
an Verwaltungskosten und die Kosten der Unterkunft
und bleibt dabei garantiert (für eine einzelne Person)
deutlich unter 1000 €

Bsp. quelle: Bundesministerium für Finanzen

hat jemand einen Link zu den gesamten Verwaltungskosten
(Bund/Länder/Kommunen) für die Abwicklung der Leistungen
nach dem Sozialgesetzbuch, ich hab früher Quellen gehabt,
aber die Linksammlung ist derzeit auf einem anderen Rechner
begraben ... und so auf die schnelle hatte ich beim Suchen
nicht so viel Erfolg ...

Suchworte waren:
- tatsächliche Kosten Grundsicherung Bundeshaushalt
- Verwaltungskosten Sozialhilfe gesamt Deutschland

Hat jemand einen Tip für bessere Suchworte?

Oder ist es eine Ungleichbehandlung wenn ein Münchner H4-Berechtigter mehr an Mietkosten bekommt als einer als Mecklenburg-Vorpommern?

Nur wenn die Qualität der Wohnung dem Preis entsprechend
auch besser ist und das nicht nur "Schickeriaaufschläge" sind
(teueres Pflaster = Ausgrenzung der Armen durch hohe Mieten)

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