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  • Frank_Drebbin

mehr als 1000 Beiträge seit 03.06.2005

Starke Worte, schwacher Inhalt

Schnuffeltier schrieb am 18.08.2015 19:59:

Und schon kommt er mit Gutmenschen-Blablabla um die Ecke. Nur weil ich Dein Posting sehrwohl richtig eingeordnet und vor allem zwischen den Zeilen gelesen habe. Du hast genau das geschrieben:

Warum Sie Asylbewerber mit Strafgefangenen vergleichen, wird einem vielleicht klar, wenn man mal versucht, sich ins enge Weltbild eines Ausländergegners reinzuversetzen.

Und jetzt versuchst Du Dich auch noch rauszureden, dass Du genau das, was ich Dir vorwerfe, nicht geschrieben hättest: Nur Ausländergegner vergleichen Strafgefangene mit Asylbewerbern.

So, jetzt wischen Sie sich mal den Schaum vom Mund, dann können wir vielleicht mal klären, wie ICH den Satz gemeint habe. Statt mal kurz nachzudenken, sind Sie erstmal in Schnappatmung verfallen....
Sie hatten im Vorposting das Taschengeld eines Asylbewerbers mit dem niedrigeren Taschengeld eines Strafgefangenen verglichen.
Ein unseriöser Vergleich.
Der Strafgefangene ist zu Gefängnis verurteilt, weil er FREIWILLIG etwas Schwerwiegendes verbrochen hat und er von einem Richter in einem rechtsstaatlichen Verfahren verurteilt wurde. Seine Rechte sind zeitweise eingeschränkt, z.B. darf er das Gefängnis nicht verlassen. Er hat Pflichten, die ein freier Mensch nicht hat, muss z.B. dem Aufsichtspersonal gehorchen, seine "Wohnung" darf ohne richterliche Genehmigung durchsucht werden, usw.
Er verursacht der Gesellschaft hohe Kosten durch Bewachung, Verpflegung, hohe bauliche Sicherheit, usw.
Ihm werden Arbeitsmöglichkeiten angeboten, bei denen er eine Kleinigkeit verdienen kann.
Auf dem normalen Arbeitsmarkt wäre die Entlohnung vollkommen inakzeptabel niedrig, aber normale Arbeitnehmer muß man ja auch nicht ständig bewachen und in teure Sicherheitsbauten sperren. Insofern ist die Arbeit ja auch weniger wert, weil sie mit hohem Nebenkostenaufwand erfolgt. Nach Verbüssung der Strafe ist der ehemalige Gefangene wieder ein freier Bürger mit allen Rechten.

Der Asylbewerber ist ohne Erlaubnis eingereist, hat sich aber bei der zuständigen Empfangsstelle als Asylbewerber gemeldet und einen Asylantrag gestellt. Dieses Recht hat jeder Ausländer in Deutschland, es steht im Grundgesetz. Für die Gewährung von Asyl gibt es eindeutige Vorschriften, die Behörden müssen nun prüfen, ob die Asylgründe stichhaltig sind oder nicht.Es ist nicht illegal, einen Asylantrag mit nicht-asyltauglichen Gründen zu stellen. Dem Asylbewerber wird während des Prüfungsverfahrens eine Wohnung, meist ein Wohnheimplatz, zugewiesen, und er bekommt Unterstützung in Form von Nahrung, Kleidern, ärztlicher Versorgung sowie einen Geldbetrag in Höhe von 130 Euro zur freien Verwendung, das "Taschengeld". Er darf während des Asylverfahrens nicht arbeiten und muß zum Verlassen des Landkreises eine Genehmigung einholen. Sonst ist er aber ein freier Mensch. Er darf spazierengehen, ins Schwimmbad, er darf sich eine Freundin zulegen und Diese besuchen, er darf auch ins Kino, usw.
Als Ausländer hat er kein Wahlrecht. Wenn das Asylverfahren zu Ende ist, wird er entweder anerkannt, oder sein Antrag wird abgelehnt.
Anerkannte Flüchtlinge erhalten ein Aufenthaltsrecht und auch eine Arbeitserlaubnis. Sie können sich auch eine eigene Wohnung suchen.
Abgelehnte Asylbewerber müssen im Normalfall das Land wieder verlassen, es sei denn, es gibt anderweitige Gründe. Es wird niemand in ein Kriegs- oder Bürgerkriegsgebiet geschickt. Auch bei Diskriminierung im Heimatland (z.B. Sinti und Roma auf dem Balkan) wird erstmal von einer Ausweisung abgesehen. Kann die Identität des Asylbewerbers nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, so ist meist eine Rückführung ins Heimatland nicht möglich. Abgelehnte, aber geduldete Asylbewerber bekommen nur einjährige Aufenthaltserlaubnisse, anerkannte Asylbewerber Dreijährige. Weder anerkannte noch abgelehnte Asylbewerber haben sich durch das Verfahren irgendwie strafbar gemacht.

So, und jetzt ist hoffentlich der Unterschied klar. Strafgefangene sind verurteilte GEFANGENE, Asylbewerber sind Personen, die sich mit einer behördlichen Erlaubnis als grösstenteils freie Menschen im Land aufhalten. Die einen unterliegen SANKTIONEN des Staates, die Anderen werden aufgrund des Asylrechts vom Staat in ihrem Lebensunterhalt UNTERSTÜTZT.
Es gibt viele Gegner der Asylgebung, und ein Vergleich mit Strafgefangenen ist da ein beliebtes Mittel ("der Asylant bekommt ja sogar mehr als ein deutscher Strafgefangener, Skandal"), die Asylbewerber in eine kriminelle Ecke zu befördern.
Es entspricht allerdings weder dem geltenden Recht, noch sind die Situationen moralisch vergleichbar. Der Versuch einer Quasi-Gleichsetzung ist durchaus ein beleidigender, fremdenfeindlicher Akt, und er wird gerne von rechtsradikaler Seite unternommen. Insofern ist die Vermutung der Nähe zu Rechtsradikalen nicht von der Hand zu weisen.

Bevor jetzt wieder die üblichen Sprüche kommen:
Ja, es gibt natürlich kriminelle Asylbewerber
Ja, es gibt Leute, die das Asylverfahren missbrauchen
Ja, der grosse Zustrom von Asylbewerbern macht in deutschland momentan Probleme
Ja, Deutschland kann nicht alle weltweiten Flüchtlinge aufnehmen
Ja, die Abschiebe-Verfahren müssen straffer werden.

Über diese Probleme und Lösungsmöglichkeiten kann man reden (nicht brüllen), aber
das Alles sind keine Gründe für einen derartigen Hass, wie er auch in diesem Forum gegen Asylbewerber losgetreten wird. Und es gibt keine Entschuldigungen für Mob-Demos vor Wohnheimen oder gar Brandanschlägen. Da ist man ganz nahe dran, zum Strafgefangenen zu werden.

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