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  • Schnuffeltier

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Re: Starke Worte, schwacher Inhalt

Frank_Drebbin schrieb am 19.08.2015 01:26:

Sie hatten im Vorposting das Taschengeld eines Asylbewerbers mit dem niedrigeren Taschengeld eines Strafgefangenen verglichen.

Richtig.

Ein unseriöser Vergleich.

Nein.
Artikel 1 GG ist nicht antastbar, wie Du im weiteren Verlauf Deines nicht durchdachten Postings versuchst herauszustellen. Denn Du versuchst, natürlich dankbar durch die Hintertür, die ich Dir sehr bewusst eröffnet habe, den Strafgefangenen als Menschen 2.Klasse abzustempeln. Ist er aber nicht - genausowenig wie irgend ein Mensch als Mensch 2.Klasse gelten kann. Das kannst Du mit Deiner Doppelmoral natürlich nicht erkennen.
Und noch etwas - ich habe ganz bewusst den Strafgefangenen gewählt, denn der wurde rechtskräftig verurteilt. Um es Dir noch schwerer zu machen, hätte ich auch den U-Häftling nehmen können. Der gilt nach wie vor als unschuldig, wie ein Asylbewerber. Während der Asylbewerber aber Taschengeld bekommt, wird dieses in vielen Bundesländern für U-Häftlinge gar nicht mehr gezahlt. Im Übrigen besteht für U-Häftlinge in der Regel gar keine Möglichkeit, irgendeine Arbeit im Knast zu bekommen, da schon nicht mal die Strafhäftlinge alle mit Arbeit versorgt werden können.

Aber was habe ich auch erwartet, von jemandem mit Doppelmoral, ausser dass er sie ab einem gewissen Moment für alle sichtbar zur Schau stellt und es selbst nicht wahrhaben will. Des Kaisers neue Kleider...

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