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Avatar von Frank_Drebbin
  • Frank_Drebbin

mehr als 1000 Beiträge seit 03.06.2005

Klassifizierung von Menschen

Es geht mir nicht um die Einsortierung in Menschen 1. und 2. Klasse. Solche Sortierungen sind schon mal eher links-oder rechtsfaschistischer Natur....

Es geht darum, daß ein Strafgefangener natürlich während der Haft einen Teil seiner Rechte verliert. Nicht die unveräusserlichen Rechte auf Leben und Unversehrtheit, aber eine Menge Bürgerrechte, wie z.B. die Bewegungsfreiheit, die Selbständigkeit, usw. Auch ist sein Recht auf Würde natürlich eingeschränkt, er darf z.B. nicht einfach seine Kleider frei wählen.
Das Alles ist ja die Strafe.
Ein Asylbewerber ist da besser gestellt, er ist im Asylverfahren und nicht in Haft. Er hat meist mehr Rechte als ein Strafgefangener (von der unbeschränkten Aufenthaltsgenehmigung und dem Wahlrecht abgesehen).

Taschengeld gehört nicht direkt zu den elementaren Menschenrechten, es ist am Rande durch den Respekt vor der Würde des Menschen rechtlich geboten.
Warum ein Strafgefangener ausgerechnet beim Taschengeld einem Asylbewerber gleichgestellt sein sollte, kann eigentlich nur jemand fordern, der unbedingt eine Irgendwie-Gleichstellung herbeireden will.
Und das ist ein unseriöses Konstrukt.

Untersuchungshaft ist ein Sonderfall, quasi Haft für eventuell Unschuldige mit ähnlichen Einschränkungen. Deshalb darf sie ja auch nur bei dringendem Verdacht, schweren Vergehen, Fluchtgefahr, usw befristet verhängt werden. Und ein Untersuchungshäftling hat im Falle der Unschuld ein Recht auf Entschädigung.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.08.2015 08:34).

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