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  • Schnuffeltier

mehr als 1000 Beiträge seit 21.05.2003

Re: Da ist jemand dumm wie Stroh.

Da Du schon mehrfach Deine Unwissenheit unter Beweis gestellt hast, hoffe ich mal, dass Du wenigstens im Matheunterricht der 2.Klasse aufgepasst hast.

140,00 Euro Taschengeld §3 Abs.1 AsylbLG
212,00 Euro Verpflegungskosten §3 Abs.2 AsylbLG

Summe: 362 Euro

Miete und Wohnungsgrößen analog zu HartzIV-Empfängern

Regelsatz HartzIV seit 1.7. 399 Euro.

Differenz 37 Euro.

Von diesen 37 Euro begleicht ein HartzIV-Empfänger Versicherungen, Bewerbungskosten, ÖPNV, Bankgebühren, Strom, Rücklagen für Neuanschaffungen und Zuzahlungen für medizinische Leistungen, sowie Zahnersatz.

Ein Asylbewerber hat weder Versicherungen (weil er keine bekommt), noch Bewerbungskosten, noch ÖPNV (Asylbewerber fahren kostenlos in den meisten Kommunen), noch Bankgebühren (Asylbewerber bekommen kein Konto), noch Strom (bezahlt die Kommune), noch muss er Rücklagen für Ausstattung bilden, noch hat er Zuzahlungen für medizinische Leistungen oder Zahnersatz zu zahlen.

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