Solid schrieb am 18.08.2015 09:34:
Wenn 33 € Taschengeld bei Strafgefangenen nicht gegen die Menschenwürde verstößt, dann verstößt das auch bei allen anderen nicht gegen die Menschenwürde
So war die Überlegung. Wenn 33€ Taschengeld nicht gegen die Menschenwürde verstossen, braucht es zusätzlich Begründungen, warum weniger als 143€ in jedem Fall eines Asylbewerbers gegen die Menschwürde verstösst.