Solid schrieb am 18.08.2015 09:42:
Ein ALG2-Empfänger ist daher in Bezug auf Taschengeld deutlich schlechter gestellt als ein Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Nur, wenn man böswillig verschleiern will, dass 'Taschengeld' in den beiden Fällen hier keine vergleichbaren Positionen bezeichnet.