Ansicht umschalten
Avatar von ronfein
  • ronfein

mehr als 1000 Beiträge seit 27.05.2013

Re: Ungültige Implikationen, Deutschland und seine Logiker

demon driver schrieb am 18.08.2015 10:05:

Nach der "Logik" könnte man dich nach Belieben einsperren, ohne deine Menschenwürde zu verletzen, denn wenn das bei Strafgefangenen nicht "gegen die Menschenwürde verstößt", dann auch bei allen anderen nicht. Meldest du dich bitte morgen früh bei mir zum Vollzug?

Dieser Schluss ist offensichtlich falsch. Einem Strafgefangenen wird aufgrund der Verurteilung nur das Freiheitsrecht eingeschränkt. Andere Rechte bleiben erst einmal unberührt bzw. müssen ebenfalls vom Gericht erlassen werden. Der Strafgefangene hat auch weiterhin uneingeschränkt alle anderen Rechte, sofern sich nicht indirekt durch die Freiheitseinschränkung Beschränkungen ergeben. So wird ein Strafgefangener nicht gleichzeitig enteignet.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten