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  • Schnuffeltier

mehr als 1000 Beiträge seit 21.05.2003

Re: Nachtrag zu deiner Unfähigkeit zu lesen

Du kannst nicht lesen und deshalb mangelt es Dir auch an Textverständnis. Geschweige denn, dass Du Dich mal wirklich damit beschäftigen würdest. Dann wäre Dir nämlich aufgefallen, dass die Regelung zum Taschengeld und Bedarfsleistungen nur deshalb gesplittet sind, weil der Bedarf in der Erstaufnahmeeinrichtung i.d.R. vollständig durch Sachleistungen gedeckt werden. So bald die Sachleistungen zur Lebensführung (Essen, kosmetische Produkte etc.) entfallen (sprich nach Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtung), werden diese in Bargeld ausgezahlt - zuzüglich des Taschengeldes.

Der §3 behandelt auch lediglich den (Bargeld)Bedarf. Wohnraum wird immer extra bezahlt. Steht auch so im Gesetz. Aber wer zu faul zum Lesen ist oder das nicht versteht, was geschrieben steht, mit dem erübrigt sich jegliche Diskussion. Denn dann ist davon auszugehen, dass Du nicht nur verlinkte Quellen nicht verstehen kannst, sondern auch das eigentliche Posting nicht.

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