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  • Solid

mehr als 1000 Beiträge seit 27.07.2001

Rechtsbruch

Mit der Argumentation: Einreise= Rechtsbruch, daraus folgt: alle Asylbewerber= Rechtsbrecher würde das Grundrecht auf Asyl komplett abgeschafft. Sowas ist juristisch gesehen einfach nur Quark.

Tatsache ist aber nunmal, dass die ungenehmigte Einreise eine Straftat (§95 AufenthG) ist.

Die legale Alternative ist die Vorsprache bei einer deutschen Vertretung im Herkunftsland und die dortige Beantragung von Asyl. Das hat aber den Nachteil, dass man während der Prüfung nicht in Deutschland vollversorgt wird.

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