Solid schrieb am 18.08.2015 14:10:
§95 AufenthG
Gesetze sollte man nicht nur verlinken, sondern vor allem auch vollständig lesen, verstehen und anhand der Durchführungsverordnungen interpretieren können.
Nur mal so als Beispiel: Wieviele der "Straftäter" wurden denn verfolgt, als sie vor etwa 25 Jahren zu 'zigtausenden über die Berliner Mauer gestiegen sind? Unter gewaltsamer (!) "Umgehung jeder Grenzkontrolle", hm?