Solid schrieb am 18.08.2015 14:08:
Sie ist auch dann eine Straftat, wenn es effektiv keine anderen Wege gäbe, Asyl zu beantragen.
So wie auch die ungenehmigte Ausreise aus der DDR eine Straftat war.
(Und nein, nicht etwa nur eine Ordnungswidrigkeit, oder nur ein Vergehen - ein ernstes *Verbrechen*...)