Nur weil jemand hier eingereist, und zB mit dem Bus irgendwo bei Kiefersfelden angekommen ist, hat er sich damit *NOCH LANGE NICHT* strafbar gemacht.
Doch, hat er und zwar laut §95 AufenthG dann, wenn er keine Einreiserlaubnis oder Aufenthaltstitel vorweisen kann, was bei "Reisenden" der Regelfall ist.