Solid schrieb am 18.08.2015 14:39:
Doch, hat er
Nein, hat er eben nicht.
Genausowenig wie das ein EU-Bürger tut, wenn er die Freizügigkeit der innereuropäischen Grenzen nutzt und erst zufällig weit "im Hinterland" bei einer Kontrolle ohne Ausweispapiere aufgegriffen wird.
Allein die Tatsache der physischen Präsenz hier begründet noch lange keine Straftat.