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Avatar von Freiheit wird in Hanf gemessen
  • Freiheit wird in Hanf gemessen

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Re: Angebliche Korrektheit

Solid schrieb am 18.08.2015 14:50:

Die vorsätzliche Straftat ist schon das unbeaufsichtigte Betreten deutschen Gebiets mit dem Zweck, auf diese Weise das (zuständige) Durchreiseland zu verschleiern.

Es gibt noch nicht mal eine Pflicht, dieses Durchreiseland auf Anfrage auch nur nennen zu müssen. Lediglich Ort und Zeit der Ankunft in D sind auskunftspflichtig, der Reiseweg bis dort hin ist nicht die Angelegenheit unseres Strafrechts.

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